Werbeverbot ungesunder Lebensmittel » So könnte es aussehen

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Dinosaurier in der Kühltheke, Chips in Teddybärform und viele viele bunte … Du weißt, wie es weitergeht, oder? Jingles, die ins Ohr gehen und hängenbleiben, leichte Sprache und geliebte Comic-Figuren kommen in der Werbebranche dann zum Einsatz, wenn Kinder die Zielgruppe sind. 

Das macht vielleicht Kinder froh, Erwachsene dagegen gar nicht so – und der Gesundheit ist es auch nicht zuträglich. Lebensmittel für Kinder sind witzig vermarktet, oft aber ungesund – sie enthalten mitunter viel Zucker, viel Fett oder andere ungesunde Zusatzstoffe. Da die Gesundheit der Kinder an erster Stelle steht, empfiehlt mittlerweile sogar die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel. 

Im Koalitionsvertrag der Ampel steht bereits, dass Kinder mit weniger Werbung für ungesundes Essen konfrontiert werden sollen. Durch den ersten Gesetzentwurf könnte ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel jetzt Realität werden. Wie der Stand des Verbots ist, welche Lebensmittel betroffen sind und welche Werbungen eingeschränkt werden sollen, erfährst du hier. 

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Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel – Kurz & Kompakt 

    1. Ungesunde Lebensmittel haben einen hohen Gehalt bestimmter Inhaltsstoffe, zum Beispiel Zucker oder Fett.
    2. Werbung für Lebensmittel mit einem bestimmten Zucker-, Salz- oder Fettgehalt soll eingeschränkt werden. Betroffen sind auch Sponsorings und Plakatwerbungen.
    3. Werbung ist jede Äußerung, die mittelbar oder unmittelbar auf Absatzförderung abzielt. Dazu gehören auch Umfragen oder Gutscheine.
    4. An Kinder gerichtete Werbung soll gezielt die Aufmerksamkeit von Kindern bewirken. Dafür werden spezielle Techniken und Strategien verwendet.
    5. Werbung für ungesunde Lebensmittel ist daher problematisch, da sie die Ernährungsgewohnheiten von Kindern beeinflussen kann.
    6. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass Kinder mit weniger Werbung für ungesundes Essen konfrontiert werden sollen. Dafür liegt nun der erste Gesetzentwurf vor.
    7. Der Entwurf erhält Zuspruch, aber auch Kritik, zum Beispiel durch die FDP. Daher finden derzeit noch Anpassungen statt und der ursprüngliche Entwurf wurde bereits entschärft.
    8. Zur Umsetzung des Werbeverbots herrscht bisher Uneinigkeit, aber das Werbungsverbot für Süßigkeiten ist in Planung.


Was sind ungesunde Lebensmittel?

Ungesunde Lebensmittel sind Produkte, die in der Regel einen hohen Gehalt an gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen aufweisen und mit einem erhöhten Risiko für verschiedene Gesundheitsprobleme verbunden sein können, wenn sie übermäßig konsumiert werden. 

Merkmale ungesunder Lebensmittel können zum Beispiel sein: 

  1. hoher Zuckergehalt 
  2. hoher Fettgehalt (insbesondere gesättigte Fettsäuren) 
  3. hoher Salzgehalt 
  4. Verarbeitetes Lebensmittel 
  5. Geringer Ballaststoffgehalt 
  6. Leere Kalorien 
  7. Softdrinks bzw. zuckerhaltige Getränke 

Zur ungesunden Ernährung zählt auch eine übermäßige Portionsgröße. Dies kann dazu führen, dass Menschen mehr Kalorien zu sich nehmen, als sie benötigen, was wiederum Gewichtsprobleme verursachen kann. 

Gesundheitliche Auswirkungen

Eine ungesunde Ernährung ist eine von verschiedenen Ursachen für Übergewicht. Dies wiederum kann weitere Auswirkungen auf den Körper haben: 

  1. Knochen und Gelenke belasten 
  2. Veränderung des Stoffwechsels 
  3. Veränderung des Hormonhaushalts 

Durch Übergewicht kann außerdem das Risiko für Begleit- oder Folgeerkrankungen erhöht werden, zum Beispiel Bluthochdruck, Diabetes, Fettleber, Rücken- und Gelenkerkrankungen. Möglich sind auch psychische und seelische Folgen. Über extremes Übergewicht bei Kindern und die negativen Folgen für die Gesundheit klärt unter anderem das Bundesgesundheitsministerium auf.

Gibt es Richtlinien für die Kennzeichnung von Zucker und anderen Inhaltsstoffen in Süßigkeiten?

Beim Verkauf von Lebensmitteln ist grundsätzlich zu beachten, dass auf die Lebensmittelverpackungen nach Lebensmittel-Informationsverordnung verschiedene Pflichtangaben gehören. Dazu gehören: 

  1. Bezeichnung des Lebensmittels 
  2. Zutaten einschließlich der 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können 
  3. Mindesthaltbarkeitsdatum 
  4. Nettofüllmenge
  5. Anschrift des Lebensmittelunternehmers 
  6. Nährwertkennzeichnung 

Mit der Nährwertkennzeichnung erhält der Konsument Auskunft über den Energiegehalt und weitere enthaltene Nährstoffe des Lebensmittels. Vorverpackte Lebensmittel enthalten diese Kennzeichnung in der Regel in Form einer Nährwerttabelle. Diese muss folgende Informationen enthalten: 

  1. Energiegehalt
  2. Fett und gesättigte Fettsäuren
  3. Kohlenhydrate 
  4. Zucker 
  5. Eiweiß
  6. Salz 

Wenn Vitamine oder andere Nährwerte auf der Verpackung zu Werbezwecken besonders herausgestellt werden, müssen diese Angaben ebenfalls in der Nährwerttabelle aufgelistet werden. Die Angaben müssen dabei zur besseren Vergleichbarkeit immer bezogen auf 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) angegeben werden. Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln liefert ebenfalls das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Exkurs – Was ist Werbung?

Werbung dient dem Zweck, potenzielle Kunden auf das Unternehmen und das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Werbung ist nicht nur notwendig, um Kunden zu finden, sondern auch, um sie langfristig an das Unternehmen zu binden. 

Für den Gesetzgeber ist Werbung per se jede Äußerung, die mittelbar oder unmittelbar auf Absatzförderung abzielt. Werbung sind also nicht nur konkrete Anpreisungen von Dienstleistungen oder Produkten, sondern auch: 

  1. Umfragen
  2. Gutscheine 
  3. Unternehmensinformationen
  4. Fragen, ob der Erhalt von Werbung gewünscht ist 

§ 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet aber die unzumutbare Belästigung von Marktteilnehmern. Also, jede Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (sowohl B2C, als auch B2B) wird als belästigend eingestuft und ist deshalb nicht zulässig. Dass eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, muss nachweisbar sein, z. B. durch Aufbewahrung einer Einwilligung. Das gilt aber nur für bestimmte Werbung, zum Beispiel per E-Mail. 

Werbung ist beispielsweise möglich per: 

  1. E-Mail
  2. Telefon
  3. SMS
  4. Brief/ Wurfsendung

Bei unlauteren Werbemethoden handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden. Daneben besteht auch ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch, aber auch Schadensersatzansprüche sind möglich. Als Unternehmer kannst du dafür eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten. Das verdeutlicht, dass auch Werbung Grenzen hat.

Was ist an Kinder gerichtete Werbung?

An Kinder gerichtete Werbung bezieht sich auf Werbemaßnahmen, die speziell darauf abzielen, die Aufmerksamkeit und das Interesse von Kindern zu gewinnen. Beim Kindermarketing bzw. mit Kinderwerbung werden bei Kindern Bedürfnisse geweckt, die durch Erziehungsberechtigte oder andere Erwachsene erfüllt werden sollen. Diese Werbung wird hauptsächlich tagsüber und zu Zeiten geschaltet, wenn Kinder wach sind bzw. Medien nutzen. 

Diese Art der Werbung verwendet oft spezifische Techniken und Strategien, um Produkte oder Dienstleistungen direkt an Kinder zu vermarkten. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Einsatz bekannter Charaktere: Die Verwendung von beliebten Zeichentrickfiguren, Superhelden oder anderen bekannten Charakteren aus Kindermedien kann die Identifikation von Kindern mit einem Produkt fördern. 
  2. Bunte und auffällige Grafiken: Kinderwerbung verwendet oft lebendige Farben, verspielte Designs und animierte Figuren, um visuelle Aufmerksamkeit von Kindern zu gewinnen. 
  3. Lustige und unterhaltsame Elemente: Werbungen für Kinder neigen dazu, humorvolle oder unterhaltsame Elemente zu enthalten, um die emotionale Bindung zu stärken und das Produkt als Spaß und ansprechend darzustellen. 
  4. Einfache Sprache: Die Sprache in Kinderwerbung ist oft einfach und leicht verständlich, um sicherzustellen, dass Kinder die Botschaft verstehen und sich damit identifizieren können. 
  5. Musik und Jingles: Die Verwendung von eingängigen Melodien und Jingles kann die Aufmerksamkeit von Kindern auf die Werbung lenken und die Botschaft besser im Gedächtnis verankern. 
  6. Platzierung in Kindermedien: Werbung wird gezielt in Medien platziert, die Kinder bevorzugt konsumieren, wie zum Beispiel Kinderfernsehsendungen, auf Kinder-Websites oder in Magazinen für Kinder. 
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Dadurch verschwimmt die Grenze zwischen Werbung und Unterhaltung, da Marken und Produkte über fantasievolle Geschichten bei Kindern verankert werden. 

Mittlerweile steht Kinderwerbung bzw. an Kinder gerichtete Werbung in der Kritik, insbesondere wenn es um Produkte mit geringem Nährwert oder ungesunden Lebensmitteln geht. Die bisherigen Richtlinien zur Selbstregulierung werden daher vielleicht von einem Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel abgelöst. 


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Welches Gesetz muss bei der Werbung beachtet werden? 

Werbung ist ein wichtiges Element in der Wirtschaft und beeinflusst den Wettbewerb. Um auf dem Markt und beim Vermarkten von Produkten eine gewisse Fairness zu gewährleisten, gibt es verschiedene Einschränkungen oder gar Verbote und Richtlinien durch den Gesetzgeber, zum Beispiel verschiedene Datenschutzbestimmungen

Am relevantesten für dich ist: 

Das Telemediengesetz (TMG) 
Das TMG reguliert Angebote im Internet, zum Beispiel Suchmaschinen, Online-Shops, Chatrooms oder auch Podcasts und setzt deren rechtliche Rahmenbedingungen fest. Das Bundesgesetz legt zum Beispiel die Informationspflichten fest und bestimmt damit, welche Rechtstexte du in deinem Online-Shop einbinden musst. 

Auch der Medienstaatsvertrag (MStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) regulieren ebenfalls Online-Werbung und weitere kommerzielle Kommunikation auf Webseiten und in Online-Shops. Der JMStV soll beispielsweise sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche durch Werbung keine seelischen oder körperlichen Schäden nehmen und ihre Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit nicht ausgenutzt wird. Sie sollen daher zu bestimmten Medieninhalten entweder gar keinen Zugang oder nur entsprechend ihrer Alters- und Entwicklungsstufe erhalten. 

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) 
Mit dem UWG wird der Wettbewerb zwischen Unternehmen geregelt, indem unlautere Geschäftspraktiken verboten werden. Dazu gehört auch irreführende Werbung, denn diese stellt ein Verhalten zur Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen dar. 

Das UWG bestimmt verschiedene Verhaltensweisen als unlauter, zum Beispiel: 

  1. Verwendung von Gütesiegeln ohne erforderliche Genehmigung 
  2. Darstellung von bestehenden Rechten als besonderes Angebot (sog. Werben mit Selbstverständlichkeiten, z. B. Widerrufsrecht beim B2C-Angebot) 
  3. unwahre Angabe, dass das Unternehmen demnächst das Geschäft aufgibt 
  4. Angebote trotz hinreichender Annahme, dass eine Bereitstellung wie zugesichert nicht gewährleistet werden kann 

Viele dieser Verhaltensweisen beziehen sich auf das Tätigen unwahrer Aussagen bzw. das Erwecken eines unzutreffenden Eindrucks. Alle unlauteren Verhaltensweisen werden auf einer sogenannten “Schwarzen Liste” geführt.

Zusätzlich sind ggf. branchenspezifische Gesetze zu beachten. Beispielsweise ist der Umgang mit Patienten und somit die Ausübung eines medizinischen Berufes stark reguliert, sodass Ärzte vielen Werbebeschränkungen unterliegen. Gegen die Bestimmungen des Berufsrechts zu verstoßen kann verschiedene Konsequenzen haben: 

  1. Disziplinarmaßnahmen
  2. Bußgelder
  3. strafrechtliche Verfolgung
  4. Berufsverbote

Zum Schutz der Verbraucher und zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit werden außerdem Werbeverbote verhängt. Überall wo Wettbewerb herrscht, ist es zudem grundsätzlich verboten, falsche oder irreführende Werbeaussagen zu tätigen. 

 

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Für welche Produkte ist Werbung verboten?

Es gibt bereits verschiedene Produkte, die in Deutschland unter einem Werbeverbot stehen. Beispielsweise sind bestimmte Formen der Tabakwerbung verboten mit dem Ziel, den Konsum einzuschränken. Festgehalten ist das im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG).

Werbung für Alkohol ist dagegen nur eingeschränkt. § 6 Abs. 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag legt beispielsweise fest, dass sich Werbung für alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche richten darf bzw. durch die Darstellung nicht besonders Kinder und Jugendliche angesprochen werden sollen. 

 

 

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Werbung für ungesunde Lebensmittel ist problematisch …

Besonders für Kinder ist Werbung für ungesunde Lebensmittel problematisch, weil ihnen die Kompetenz fehlt, Werbeinhalte, inhaltlich kritisch zu überprüfen. Für Kinder ist es also schwierig, Werbung als solche zu identifizieren und die dahinterstehenden Motive der Lebensmittelindustrie zu verstehen. Die Clips sind witzig, verfügen über eingängige Melodien und den beliebten Comic-Helden. Sie erzählen Geschichten und verankern sich somit im Gedächtnis von Kindern. 

Eine Werbekompetenz, in der Funktionen von Werbung verstanden und Werbeaussagen als solche identifiziert werden, findet sich erst bei Kindern ab 12 Jahren. Werbung prägt dazu insbesondere in jungen Jahren das Wirklichkeitsbild von Kindern, während sie in den Haushalten viele Kaufentscheidungen beeinflussen. 

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Die Verbraucherzentrale beschreibt den Einfluss der Werbung auf die Ernährungsgewohnheiten als belegt. Zusätzlich wird eine Studie der Universität Hamburg erwähnt, die verdeutlicht, dass ein Kind, das Medien nutzt, durchschnittlich 15 Werbespots pro Tag für ungesunde Lebensmittel sieht.

… daher soll ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel eingeführt werden

Momentan gibt es noch kein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel, allerdings plant der Bundesernährungsminister Cem Özdemir ein Verbot bzw. eine Einschränkung von Fernsehwerbung. Sein Ziel ist es, bestimmte an Kinder gerichtete Werbung per Gesetz einzudämmen. Hauptsächlich geht es dabei um Werbung für Lebensmittel mit viel Fett, Zucker und Salz. 

Ziel eines Werbeverbots für Süßigkeiten ist die Förderung gesunder Ernährung, um Kinder zu schützen, Eltern zu stärken und grundsätzlich zu einer besseren Ernährungsumgebung beizutragen. Das Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel orientiert sich grundsätzlich am Nährwertprofil der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Herausforderung hierbei sind die strengen Höchstgrenzen beim Zucker-, Salz- und Fettgehalt. 

Das Gesetz soll die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen ablösen, die führende Lebensmittelhersteller 2007 unterschrieben hatten. Dies muss allerdings in der Bundesregierung noch abgestimmt werden. 

Im Moment gibt es neben Özdemirs Gesetzentwurf weitere Kompromissvorschläge, aber eine Einigung zum Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel konnte noch nicht erzielt werden. Dabei steht im Koalitionsvertrag, dass Kinder weniger mit Werbung für ungesundes Essen konfrontiert werden sollen: 

“An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-jährige nicht mehr geben.”  (Koalitionsvertrag, 07.12.2021) 

Durch die Abstimmung mit anderen Ministerien wurde der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf bisher entschärft, da vielen in der FDP die ursprünglichen Pläne zu weit gehen. Die Ablehnung der Partei stößt aber auf Kritik. Verschiedene Verbände und Organisationen appellieren daher gemeinsam in einem offenen Brief an die Partei, um sie umzustimmen. Dazu gehören zum Beispiel: 

  1. AOK-Bundesverband
  2. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte 
  3. Deutsche Diabetes Gesellschaft
  4. Krebsforschungszentrum 
  5. Deutsches Kinderhilfswerk 

Die Unterzeichner sind sich sicher, dass Werbung nachweislich das Kauf- und Essverhalten und somit die Möglichkeit beeinflusse, freie Entscheidungen zu treffen. Sie widersprechen also Aussagen, dass ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel die Freiheit der Konsumenten beeinträchtigen würde. 

Welche Werbung soll verboten werden?

Ein allgemeines Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel ist nicht geplant. Ziel eines Werbeverbots für ungesunde Lebensmittel ist es, Werbung von Lebensmitteln, die viel Zucker, Fett oder Salz enthalten, zu verbieten. Grundlage für eine Beurteilung soll die Nährwertprofile der WHO liefern. 

Zusätzlich beschränkt werden soll Werbung für ungesunde Snacks, auch wenn sich diese nicht explizit an Kinder richtet. Dafür ist eine zeitliche Einschränkung denkbar, sodass nur zu bestimmten Uhrzeiten spezifische Werbeblocks verboten sein sollen. In Özdemirs erstem Entwurf sollte das Werbeverbot von 6 bis 23 Uhr gelten. Der aktuelle Vorschlag beschränkt das auf werktags von 17 bis 22 Uhr, samstags 8 bis 11 und sonntags von 8 bis 22 Uhr. 

Bisher gibt es verschiedene Vorschläge dazu, welche Werbung konkret verboten und inwieweit sie eingeschränkt werden soll. Beispielsweise war in einem ersten Entwurf auch ein Werbeverbot für Joghurt angedacht, während ein Kompromissvorschlag das auf extra gesüßten Joghurt beschränkt. Weitere Ausnahmen wurden für Milch und Fruchtsäfte formuliert. Allerdings konnte noch keine finale Einigung erzielt werden. 

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Außerdem soll an Kinder gerichtetes Sponsoring für Lebensmittel, die einen hohen Anteil an Zucker, Fett oder Salz haben, verboten werden. Werbung von Lebensmitteln in Schaufenstern soll nicht beschränkt werden, auch im Radio soll auf eine bestimmte Sendezeitregelung verzichtet werden. Online dagegen seien nach dem Entwurf alle gängigen Kanäle betroffen, ebenso Influencer bzw. Content Creator.

Nach Cem Özdemirs Entwurf soll auch Werbung im Umfeld von Schulen und Kindergärten mittels einer Bannzone von 100 Metern beschränkt werden. Aber auch hier findet sich Kritik durch Berthold Koletzko, den Vorsitzenden der Stiftung Kindergesundheit. Er beanstandete, dass Plakatwerbung bei Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen in diesem Kompromissvorschlag weiterhin erlaubt wäre.

 

 

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Werbeverbot auf einen Blick

Das geplante Werbeverbot bzw. das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz dreht sich zusammengefasst um: 

  1. Ein Verbot der Werbung, die sich in Inhalt oder Kontext an Kinder richtet, für Kinder unter 14 Jahren. 
  2. Regulierung des Werbeverbots in verschiedenen Medienformaten, zum Beispiel Webseiten, TV und auch Influencer-Marketing. Fernsehen und Radio sollen zeitliche Sperrfristen erhalten. 
  3. Verbot von Sponsoring (z. B. Cola bei Pressekonferenzen) und Außenwerbung, zum Beispiel Werbeflächen im Umkreis von 100 Metern von Kindergärten und Schulen. 
  4. Milch und Säfte (ohne zusätzlichen Zucker) sollen vom Werbeverbot ausgenommen sein. 
  5. Lebensmittel werden anhand des Nährwertprofilmodells der WHO beurteilt. 

 

Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel – Pro und Contra

Cem Özdemir sieht in dem Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel als wesentlichen Grund die Schutzverpflichtung gegenüber Kindern. Da sie Werbung aufgrund fehlender Medienkompetenz noch nicht als solche erkennen können, seien sie dafür besonders empfänglich. Er verweist dabei auf die aktuellen Gesundheitsprobleme von Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel Übergewicht. 

Herangezogen werden können dafür verschiedene Statistiken, die dieses Problem verdeutlichen: 

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Diese Statistik von 2021 verdeutlicht, dass 7,23 % der zwischen 10 und 14 Jahre alten Jungen in Deutschland übergewichtig waren. Bei den 5 bis 9 Jährigen liegen die Mädchen mit einem Anteil von 4,65 % vor den Jungen. Weitere Statistiken zeigen, dass diese Zahlen während der Pandemie weiter gestiegen sind. Forscher nehmen auch einen weiteren weltweiten Anstieg an: 

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßt den Gesetzentwurf und begründet, dass sich chronische Krankheiten oft in der Kindheit bilden würden und ungesunde Ernährung nur der Anfang sei.

Unter anderem Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, kritisiert den Vorschlag für ein Werbeverbot von ungesunden Lebensmitteln. Er insistiert, dass ein Werbeverbot für bestimmte Lebensmittel einen Kollateralschaden für Medienvielfalt, Sportvereine und Produktangebot verursache, während sich der Kinderschutz nicht automatisch erhöhe. 

Wiederum andere glauben nicht, dass ein Werbeverbot die eigentlichen Gesundheitsprobleme für Kinder und Jugendliche lösen kann, die nicht nur in der falschen Ernährung, sondern auch in der Bewegung und grundsätzlich in der Prägung durch das Elternhaus liegen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) sieht die Gründe für Übergewicht zum Beispiel in: 

  1. Verpflegung in Kindertagesstätten
  2. Lebensmittelkosten
  3. sozioökonomischen Status der Familie
  4. Kinderarmut
  5. Verhalten der Eltern 
  6. Bewegung 

begründet. 

Gegen ein Verbot spricht weiterhin die Schwierigkeit, Lebensmittel in gesund und ungesund zu kategorisieren, da die Grenzwerte der WHO praktisch als schwierig umsetzbar angesehen werden. Das meint zumindest FDP-Politikerin Carina Konrad. Unterstützt wird das durch Bauernpräsident Joachim Rukwied, der sagt, dass Joghurt, Milch und Käse zu einer ausgewogenen Ernährung gehören und diese nicht mit Verboten überzogen werden sollten. Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbands, sieht das genauso. 

Es gibt weitere Stimmen, die wiederum die Anpassungen am Gesetzentwurf kritisieren. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit, findet es nicht zielführend, Plakatwerbung bei Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen weiterhin zu erlauben. 

Zusammenhang von Werbung und Ernährung

Koletzko ist sich sicher, dass Werbung den Verzehr ungesunder Lebensmittel erhöhe und daher zu mehr Übergewicht und Adipositas führe. Gesundheitsexperten und Verbraucherschützer sehen Werbung für ungesunde Lebensmittel ebenfalls als mitverantwortlich für das Übergewicht von Kindern. 

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) fasst zusammen, dass unterschiedliche Studien konsistent auf den Zusammenhang zwischen Medienkonsum sowie der damit einhergehenden Werbebeeinflussung und einer zu hohen Kalorienzufuhr sowie einem höheren BMI hindeuten. 

Das Gutachten geht zudem darauf ein, dass auch die WHO selbst bereits seit längerer Zeit eine Beschränkung der Werbung ungesunder Lebensmittel, bei der Kinder die Zielgruppe sind, fordert. Die Organisation sehe darin einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung von Fehlernährung

Wie effektiv sind Werbeverbote bei der Beeinflussung des Konsumverhaltens?

Die Effektivität von Werbeverboten bei der Beeinflussung des Konsumverhaltens ist ein sehr komplexes und kontrovers diskutiertes Thema. Die Wirkung von Werbeverboten kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter die Art der Produkte, die Zielgruppen und die Durchsetzbarkeit der Verbote. 

Werbeverbote können aber: 

  1. Das Marketing verschieben: Ein Werbeverbot kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Marketingstrategien auf andere Produktkategorien verlagern. 
  2. Den Konsum reduzieren: Mit einem Werbeverbot kann dazu beitragen werden, den Konsum von bestimmten Produkten zu reduzieren. Verbraucher könnten weniger dazu geneigt sein, Produkte zu kaufen, wenn sie nicht aktiv beworben werden. 

Für viele sind Werbeverbote allein trotzdem nicht der Schlüssel zu einer gesunden Lebensweise bzw. nicht der alleinige Faktor für Konsumverhalten. Denn besonders in gesättigten Märkten kann es schwierig sein, eine Veränderung des Konsums durch ein Werbeverbot zu bewirken.

Nur in Kombination mit anderen Maßnahmen, zum Beispiel Bildungsprogrammen und öffentlichen Gesundheitskampagnen der Regierung oder dem aktiven Bewerben von Gesundheit, werden Werbeverbote oftmals als effektiv angesehen.

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Verstoß gegen das Werbeverbot – Mögliche Konsequenzen 

Konsequenzen beim Verstoß gegen das Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel liegen hauptsächlich im wettbewerbsrechtlichen Diskurs. Diese sind im UWG ausformuliert. Bei Wettbewerbsverstößen gibt es grundsätzlich einen: 

  1. Unterlassungsanspruch
  2. Schadensersatzanspruch
  3. Auskunftsanspruch
  4. Gewinnabschöpfungsanspruch 

Dieses Prozedere beginnt meist mit einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Um sicherzustellen, dass der Fehler zukünftig nicht erneut begangen wird, kann auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert werden. 

Ob der Gesetzgeber bei Verstößen weitere Konsequenzen durchsetzen will, ist bisher nicht bekannt. 

 

 

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Fazit zum Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel

Das Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel könnte real werden und damit deine Marketing-Maßnahmen maßgeblich beeinträchtigen. Werbung für Schokolade für Kinder, Chips in witzigen Formen oder einfach Joghurt mit bestimmten Geschmacksrichtungen? Mit dem Verbot dürfte sich das schwieriger gestalten. 

Obwohl auf vielen Seiten die Aufregung rund um das Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel groß ist, handelt es sich dabei momentan um einen Gesetzentwurf. Hinsichtlich eines Verbots für Kinderwerbung wurde noch keine finale Entscheidung getroffen, sodass womöglich noch viele Anpassungen vorgenommen werden. 

Auch Online-Werbung muss im Detail betrachtet werden, um Händler und Marketer nicht in ein heilloses Chaos zu stürzen. Während die Regierung weiterhin über ein Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel diskutiert, dürfen wir gespannt bleiben, ob und wie dies umgesetzt wird. Abonniere unsere Newsletter, um immer auf dem Laufenden zu bleiben. 

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