Gesetzes­änderungen 2024 – Was sich im E-Commerce ändert

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Auch 2024 stehen bereits neue Paragrafen in den Startlöchern. Die Gesetzesänderungen 2024 haben es in sich. Novellierungen von bestehenden Gesetzen und Richtlinien sowie brandneue rechtliche Bestimmungen stehen auf der Agenda, und sie betreffen auch dieses Jahr wieder Online-Händler. Angefangen beim Einwegkunststofffondsgesetz über das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz bis hin zum Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – ändert sich 2024 einiges.

Um sicherzustellen, dass du nicht den Überblick über die Gesetzesänderungen im Jahr 2024 verlierst, haben wir alle relevanten Neuerungen im E-Commerce für dich zusammengefasst. In unserer praktischen Timeline findest du alle wichtigen Termine der Gesetzesänderungen, die 2024 mit sich bringt. So weißt du, auf welche Veränderungen du dich vorbereiten musst. Denn das Motto für 2024 lautet: Gib Abmahnern keine Chance. 

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Gesetzesänderungen 2024 im E-Commerce


 

  • 01.04.2024

    Cannabis-Legalisierung

    Die Ampelregierung strebte eine Legalisierung von Cannabis an, um Hanf kontrolliert an Erwachsene abgeben zu können. Ziele sind unter anderem die Eindämmung des Schwarzmarktes und ein verbesserter Gesundheitsschutz. Cannabis zu Genusszwecken wird nun Realität: Am 23.02.2024 sorgten 407 von 637 abgegebenen Stimmen im Bundestag für die Annahme des Gesetzesentwurfs. Im Laufe des Jahres sollen der Eigenanbau sowie der Anbau in Cannabis-Clubs realisiert werden. 

    Weitere Informationen:

    1. Cannabisgesetz tritt am 01.04.2024 in Kraft
    2. Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung
    3. Cannabis-Legalisierung » Eckpunktepapier und Pläne zur Umsetzung
    4. Bundeskabinett beschließt Entwurf für Cannabis-Freigabe
    5. Cannabis Social Club » Anbauvereinigungen für Eigenbedarf
  • 1. Januar 2024

    Einwegkunststofffondsgesetz

    Hersteller von Einwegkunststoffprodukten sind gesetzlich verpflichtet, eine Abgabe zu entrichten. Diese Abgabe betrifft verschiedene Produktkategorien, darunter:

    1. Lebensmittelbehälter im To-Go- und Fastfood-Bereich
    2. Tüten und Wrappers, sofern sie aus flexiblem Material bestehen und direkt aus ihnen verzehrt wird
    3. Getränkebehälter bis zu einem Fassungsvermögen von 3 Litern, (einschließlich Pfandflaschen, mit Ausnahme von Glas- und Metallbehältern)
    4. Getränkebecher
    5. leichte Kunststofftragetaschen
    6. Feuchttücher für Körper- oder Haushaltspflege
    7. Luftballons im Verbraucherbereich,
    8. Tabakprodukte mit Filtern und Filtern, die in Kombination mit Tabakprodukten verwendet werden


    hb-iconset-stoerer-achtung-2Händler tragen eine Mitverantwortung und müssen sicherstellen, dass die Hersteller ihrer Produkte bei DIVID registriert sind. Ist ein Hersteller nicht in dieser Datenbank registriert, dürfen die entsprechenden Produkte nicht auf dem Markt verkauft werden.

    Weitere Informationen:

    1. Verpackungsgesetz (VerpackG)
    2. Bundestag hat Abgabe für Hersteller von Einweg-Kunststoffprodukten beschlossen
    3. Einwegkunststofffondsgesetz
  • 1. Januar 2024

    Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

    Bereits ab 2023 sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auf mögliche Verletzungen der Menschenrechte und umweltrechtliche Risiken zu überprüfen. Des Weiteren müssen sie konkrete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Diese Gesetzesregelung betrifft zunächst große Unternehmen in Deutschland, genauer gesagt solche mit mindestens 3.000 Beschäftigten, was etwa 600 Unternehmen betrifft.

    Ab 2024 wird diese Verpflichtung dann auf alle Unternehmen ausgeweitet, die mindestens 1.000 Beschäftigte in Deutschland haben, was etwa 2.900 Unternehmen einschließt. Diese Unternehmen sind in der Pflicht, ihre Lieferketten auf diese Aspekte hin zu überprüfen und entsprechende Schritte zur Risikominimierung zu unternehmen.

    Weitere Informationen:

    1. Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz » Was Unternehmen jetzt tun müssen
    2. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    3. Hinweis für Amazon-Händler
  • 1. Januar 2024

    Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

    Das MoPeG zielt darauf ab, die Rechtsgrundlagen für Personen­gesellschaften zu modernisieren und an aktuelle wirtschaftliche Bedürfnisse anzupassen. Es soll die Gründung und Führung von Gesellschaften erleichtern und gleichzeitig die Transparenz und Haftungsregelungen verbessern.

    Betrifft: GbRs, KGs, GmbHs, OHGs

    Mehr Informationen:

    1. Händlerbund-Ratgeber zum MoPeG
    2. Bundesgesetzblatt
    3. Bundesministerium der Justiz
  • 1. Januar 2024

    Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

    Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes (Inklusionsstärkungsgesetz) verfolgt das Ziel, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern. Es soll insbesondere die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen und die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen reduzieren. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber stärker in die Verantwortung genommen werden, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

    Ziele:

    1. die Integration von mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeitsplätze fördern
    2. sicherzustellen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in ihren Jobs bleiben können
    3. eine gezieltere Unterstützung für Menschen mit schweren Behinderungen bereitstellen


    Betrifft:  Arbeitgebende

    Weitere Informationen:

    1. Deutscher Bundestag
    2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • 13. Dezember 2024

    Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

    Die Produktsicherheitsverordnung der EU, auch als General Product Safety Regulation (GPSR) bekannt, bringt weitreichende Veränderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht mit sich und ist für Händler, Hersteller und Importeure relevant, die Verbraucherprodukte verkaufen.

    Weitere Informationen:

  • Evtl. 2024

    Arbeitszeiterfassung

    Die Arbeitszeiterfassung dient dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, einschließlich der Vermeidung übermäßiger Überstunden und der Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Pausen und Ruhezeiten. Es besteht die Pflicht zur Zeiterfassung, die auf verschiedene Weisen erfüllt werden kann, wie etwa durch manuelle Stundenzettel, Zeiterfassungsterminals oder digitale Software-Tools. 

    Arbeitgeber sind für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich, selbst wenn die Aufzeichnung vom Arbeitnehmer oder Dritten erfolgt. Bei Verstößen wird die Arbeitsschutzbehörde berücksichtigen, ob der Arbeitgeber angemessen informiert hat.

    Betrifft: Arbeitgebende

    Weitere Informationen:

    1. Arbeitszeiterfassung » Pflichten und Umsetzung
    2. Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung: Diese Regelungen sind enthalten
    3. Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – nervige Überwachung oder sinnvoller Überblick?
  • Evtl. 2024

    Wachstumschancengesetz

    Das Wachstumschancengesetz ist ein Gesetz zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland. Dieses Gesetz zielt darauf ab, mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu fördern, Steuervereinfachungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, umzusetzen und Maßnahmen zur Aufdeckung und Beseitigung unerwünschter Steuergestaltungen zu ergreifen, um das Vertrauen in den Staat zu stärken. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören Verbesserungen beim einkommensteuerlichen Verlustrücktrag, die Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Anhebung der GWG-Grenze und weitere Änderungen im Steuerrecht.

    Weitere Informationen:

    1. Bundesministerium der Finanzen
  • Evtl. 2024

    Einwilligungsverwaltungsverordnung (PIMS)

    Einwilligung für Cookies ist erforderlich, unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Cookies werden von Website-Betreibern für verschiedene Zwecke eingesetzt, wie Spracheinstellungen, Warenkorbspeicherung und Reichweitenmessung.

    Die Zustimmung des Nutzers ist notwendig, es sei denn, ein Cookie ist für die grundlegende Funktion der Website unbedingt erforderlich. In den meisten Fällen ist dies bei Tracking- und Werbe-Cookies von Drittanbietern nicht der Fall. Daher werden auf vielen Websites Cookie-Banner oder Consent-Tools verwendet, die oft als lästig empfunden werden, aber den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

    Weitere Informationen:

    1. Ratgeber zur Einwilligungsverwaltungs­verordnung
    2. Einwilligungsmanagement: Kommt jetzt die „Cookie-Reform“?
    3. Cookie-Hinweis » Abmahnsicher durch das TTDSG
  • Evtl. 2024

    Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel

    Das Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel zielt darauf ab, Kinder vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und Eltern in ihrem Alltag zu entlasten. Das Ziel ist, eine bessere Ernährungsumgebung für Kinder zu schaffen und ihre langfristige Gesundheit zu fördern.

    Weitere Informationen:

    1. Lebensmittelwerbung für Kinder soll eingeschränkt werden
    2. Werbeverbot ungesunder Lebensmittel » So könnte es aussehen
  • Evtl. 2024

    Ökodesign Verordnung

    Die EU-Kommission hat im März 2022 einen Vorschlag für eine neue Ökodesign-Verordnung präsentiert, die nachhaltige Produkte fördert. Die Mitgliedsstaaten haben sich nun auf eine gemeinsame Position zur Ausgestaltung geeinigt, die Produkte in Bezug auf Reparierbarkeit, Lebensdauer und Recyclingfähigkeit einschränkt.

    Diese Maßnahmen zielen nicht nur auf Nachhaltigkeit ab, sondern sollen auch die Innovationskraft der Industrie in der EU stärken. Diese Ökodesign-Verordnung ist ein Schlüsselelement des EU Green Deals und baut auf der bestehenden Ökodesign-Richtlinie auf, die bereits 2021 zu Einsparungen bei den Energieausgaben und geringerem Energieverbrauch geführt hat.

    Weitere Informationen:

    1. Ökodesign-Verordnung
    2. Amtsblatt der Europäischen Union
  • Evtl. 2024

    EU-Verpackungsverordnung

    Die EU-Kommission plant eine Überarbeitung der geltenden Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle mit drei Hauptzielen: die Reduzierung des Verpackungsabfalls, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Verschärfung der Recyclingziele. Die E-Commerce-Branche wird explizit angesprochen, und es gibt konkrete Vorgaben, wie zukünftig mit Transportverpackungen umgegangen werden soll. 

    Weitere Informationen:

 

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