Rechtliches fürs Handmade-Business – Kurz & Kompakt
- Auch Kleingewerbetreibende haben steuerliche und rechtliche Pflichten
- Im Onlineshop oder über Plattformen wie Etsy müssen rechtlich einwandfreie und transparente Informationen bereitgestellt werden
- Beim Verkauf von Handmade-Produkten müssen Kennzeichungspflichten erfüllt werden
- Die Produktsicherheitsverordnung erfordert außerdem eine Risikobewertung für die zum Verkauf stehenden Produkte
Gewerbeanmeldung, Steuern und Co.:
Was du als Kleingewerbetreibende wissen musst
Wenn du berufstätig bist und nebenbei Handmade-Artikel in deiner Wohnung herstellen und verkaufen möchtest, gibt es einige rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Als Kleingewerbetreibende genießt du zwar vereinfachte Bedingungen, aber auch hier gelten klare Vorgaben, die du einhalten musst.
Gewerbeanmeldung: Der erste Schritt
Auch wenn du dein Handmade-Geschäft nebenberuflich betreibst, musst du ein Gewerbe anmelden, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde und kostet in der Regel zwischen 20 und 50 Euro.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob du nur wenige Artikel pro Monat verkaufst – bereits das regelmäßige Anbieten deiner Produkte gilt als gewerbliche Tätigkeit.
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, das dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. In diesem gibst du an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Die Kleinunternehmerregelung: Steuerliche Vorteile
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ermöglicht es dir, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu sein, wenn dein Umsatz im ersten Geschäftsjahr voraussichtlich unter 22.000 Euro liegt und im Folgejahr 50.000 Euro nicht überschreitet.
Das bedeutet:
- Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.
- Du sparst dir den Aufwand, Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen.
- Allerdings kannst du in diesem Fall auch keine Vorsteuer (z. B. auf Materialkäufe) geltend machen.
Für viele nebenberufliche Handmade-Händler ist dies dennoch eine sinnvolle Option, da es die Bürokratie deutlich reduziert.
Einnahmen und Ausgaben richtig dokumentieren
Auch als Kleingewerbetreibende bist du verpflichtet, eine einfache Buchführung zu führen. Das heißt, du musst alle Einnahmen und Ausgaben übersichtlich dokumentieren.
Dazu gehören:
- Materialkosten (z. B. Stoffe, Farben, Verpackungen)
- Miete und Nebenkosten (anteilig, falls ein separater Raum genutzt wird)
- Werbungskosten (z. B. Etsy- oder Instagram-Werbung)
- Versandkosten
Nutze ein Haushaltsbuch, Tabellenkalkulationen oder spezielle Buchhaltungssoftware, um den Überblick zu behalten. Bei der Steuererklärung reicht dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.
Rechtssicherheit im Shop: AGB, Impressum, Grundpreisangaben und mehr
Der Verkauf von Handmade-Produkten im eigenen Onlineshop oder über Plattformen wie Etsy erfordert, dass du rechtlich einwandfreie und transparente Informationen bereitstellst. Dazu gehören nicht nur korrekte Produktkennzeichnungen, sondern auch rechtliche Dokumente und Angaben wie AGB, Impressum oder Grundpreise.
Fehlende oder fehlerhafte Angaben können schnell zu Abmahnungen führen – daher ist die Rechtssicherheit deines Shops essenziell.
Die AGB regeln die Bedingungen, zu denen du deine Produkte verkaufst. Sie sind zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert, um dein Geschäft abzusichern und klare Regelungen für deine Kunden zu schaffen.
Wichtige Inhalte der AGB:
- Vertragsschluss: Wann kommt der Kaufvertrag zustande (z. B. mit der Bestätigung der Bestellung)?
- Zahlungs- und Versandbedingungen: Welche Zahlungsmethoden bietest du an, und wie erfolgt der Versand?
- Widerrufsrecht: Regelungen zum Widerrufsrecht (oder dessen Ausschluss bei personalisierten Produkten).
- Haftungsausschlüsse: Angaben zu deiner Haftung für Schäden.
Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe und muss in deinem Online-Shop oder Profil auf Marktplätzen wie Etsy leicht auffindbar sein. Es dient dazu, dich als Anbieter rechtlich identifizierbar zu machen.
Pflichtangaben im Impressum:
- Dein vollständiger Name (bei Einzelunternehmern).
- Deine Adresse (keine Postfachadresse!).
- Kontaktmöglichkeiten (z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
- Deine Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden).
- Hinweis auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform).
Achtung: Fehlt ein korrektes Impressum, drohen Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden oder Mitbewerbern.
Wenn du Produkte nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkaufst (z. B. Stoffe, Kerzenwachs, Seifen), bist du verpflichtet, den Grundpreis anzugeben. Dies ist der Preis pro Standardmengeneinheit (z. B. 1 Liter, 1 Kilogramm, 1 Meter).
Beispiel:
Ein Stoffstück, das du für 20 € pro 2 Meter verkaufst, muss mit einem Grundpreis von 10 € pro Meter ausgewiesen werden.
Der Grundpreis muss direkt neben dem Gesamtpreis stehen und für den Verbraucher leicht erkennbar sein. Fehlende Grundpreisangaben können als Irreführung gewertet werden.
Jeder Onlineshop, der personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. über Kontaktformulare, Zahlungsabwicklung oder Tracking), muss eine Datenschutzerklärung bereitstellen. Diese sollte Informationen darüber enthalten:
- Welche Daten erhoben werden.
- Wofür diese Daten genutzt werden.
- Wie lange die Daten gespeichert werden.
Wenn du Cookies einsetzt, die nicht essenziell für den Betrieb der Website sind (z. B. für Tracking oder Werbung), benötigst du zusätzlich eine Cookie-Einwilligung.
In deinem Shop solltest du die Versandbedingungen klar kommunizieren. Dazu gehören:
- Lieferzeit: Nenne einen genauen Zeitraum (zum Beispiel „3–5 Werktage nach Zahlungseingang“).
- Versandkosten: Diese müssen im Bestellprozess deutlich angezeigt werden, bevor der Kauf abgeschlossen wird.
- Internationale Lieferungen: Gib an, ob und wohin du international versendest und welche Kosten dafür anfallen.
Verbraucher haben bei Onlinekäufen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Als Verkäufer bist du verpflichtet, deine Kunden darüber klar und verständlich zu informieren. Die Widerrufsbelehrung muss vor Vertragsabschluss zugänglich sein, z. B. als separater Link im Shop oder in den AGB.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
- Produkte, die personalisiert oder nach speziellen Kundenwünschen angefertigt wurden.
- Versiegelte Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können, wenn die Versiegelung entfernt wurde.
Kennzeichnungspflichten bei Produkten: Was Handmade-Händler wissen müssen
Wenn du Handmade-Produkte verkaufst, bist du verpflichtet, bestimmte Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Diese Vorschriften sollen die Sicherheit und Transparenz für Verbraucher gewährleisten. Besonders wichtig sind die Textilkennzeichnung, die CE-Kennzeichnung und die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR).
Textilkennzeichnung
Für alle Produkte, die Textilien enthalten, gelten die Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO). Sie regelt, welche Informationen du auf dem Produkt oder der Verpackung angeben musst.
Pflichtangaben:
- Materialzusammensetzung: Du musst die genauen Anteile der verwendeten Fasern in Prozent angeben (z. B. „100 % Baumwolle“ oder „80 % Wolle, 20 % Polyester“).
- Pflegehinweise: Diese sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert, um Rückfragen und Reklamationen zu vermeiden.
Beispiel: Verkaufst du handgenähte Stofftaschen, musst du eine Kennzeichnung anbringen, die die Materialien (z. B. „Außenstoff: 100 % Baumwolle, Futter: 100 % Polyester“) angibt.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt den europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen entspricht. Sie ist für bestimmte Produktgruppen verpflichtend, auch im Handmade-Bereich.
Relevante Produktgruppen:
- Spielzeug: Alle Produkte, die als Spielzeug verkauft werden, müssen der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) entsprechen. Dazu gehören selbstgenähte Kuscheltiere, Holzspielzeuge oder Stoffpuppen. Hierbei sind strenge Sicherheitsprüfungen und Tests (z. B. auf Schadstoffe, Entflammbarkeit) erforderlich.
- Elektrische Produkte: Lampen oder andere Handmade-Produkte mit Elektronik müssen ebenfalls eine CE-Kennzeichnung tragen.
Du bist als Hersteller selbst für die korrekte CE-Kennzeichnung verantwortlich. Dazu gehören die Erstellung einer technischen Dokumentation (z. B. Sicherheitsprüfungen, Materialien, Bauanleitung) und die Ausstellung einer Konformitätserklärung, in der du bestätigst, dass dein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Achtung: Ohne CE-Kennzeichnung darfst du solche Produkte nicht verkaufen – auch nicht über Plattformen wie Etsy.
Kennzeichnungspflichten nach der Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Die General Product Safety Regulation (GPSR), die seit 2024 die Produktsicherheitsrichtlinie ersetzt, regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an alle Produkte, die in der EU verkauft werden. Diese Verordnung betrifft auch viele Handmade-Händler.
Pflichtangaben gemäß GPSR:
- Herstellername und Adresse: Du musst sicherstellen, dass der Verbraucher dich als Hersteller eindeutig identifizieren und kontaktieren kann.
- Produktidentifikation: Jedes Produkt muss eine eindeutige Kennzeichnung tragen (z. B. Seriennummer, Modellname oder Artikelnummer).
- Warnhinweise: Wenn dein Produkt potenzielle Risiken birgt (z. B. bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren), sind Warnhinweise erforderlich. Diese müssen klar und sichtbar auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein.
Praktisches Beispiel:
Stellst du handgenähte Kinderdecken her, solltest du sicherstellen, dass:
- Dein Name, deine Adresse und elektronische Adresse auf dem Etikett oder der Verpackung stehen.
- Ein Warnhinweis angebracht ist, wenn die Decke potenziell verschluckbare Teile (z. B. Knöpfe) enthält.
Risikobewertung nach GPSR: Sicherheit für Verbraucher gewährleisten
Wie führt man eine Risikobewertung durch?
Eine Risikobewertung nach GPSR umfasst mehrere Schritte:
- Produktanalyse:
Untersuche das Produkt auf mögliche Gefahrenquellen. Dazu gehören:- Materialien (z. B. giftige oder allergieauslösende Stoffe).
- Konstruktion (z. B. scharfe Kanten, Kleinteile, die verschluckt werden könnten).
- Nutzung (z. B. unsachgemäße Anwendung durch Verbraucher).
- Risikobewertung:
Überlege, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr eintritt, und wie schwerwiegend die Konsequenzen wären. - Risikominimierung:
Entwickle Maßnahmen, um die Risiken zu reduzieren. Beispiele:- Verwende geprüfte Materialien (z. B. schadstofffreie Stoffe).
- Füge Warnhinweise hinzu (z. B. „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“).
- Stelle sicher, dass das Produkt robust genug für die vorgesehene Nutzung ist.
- Dokumentation:
Halte die Ergebnisse der Risikobewertung schriftlich fest. Diese Dokumentation dient als Nachweis, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist. Für die Dokumente gibt es eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Praktische Beispiele für Handmade-Produkte
Spielzeug
Ein selbstgenähtes Kuscheltier muss geprüft werden auf:
- Abreißbare Teile wie Knöpfe, die verschluckt werden könnten.
- Schadstofffreiheit der verwendeten Stoffe und Füllungen.
- Brandgefahr (z. B. durch leicht entflammbare Materialien).
Kerzen
Für selbstgegossene Kerzen könnten Gefahren durch:
- Tropfenden Wachs und mögliche Verbrennungen.
- Nutzung ungeeigneter oder unsicherer Dochte.
Möbel
Bei selbstgebauten Möbeln, wie Regalen oder Hockern, ist die Stabilität entscheidend. Wackelige Konstruktionen können umstürzen und Verletzungen verursachen.
Warum ist die Risikobewertung wichtig?
Die GPSR verpflichtet Hersteller, sicherzustellen, dass ihre Produkte bei normaler oder vorhersehbarer Nutzung sicher sind. Eine sorgfältige Risikobewertung schützt dich vor rechtlichen Konsequenzen und sorgt dafür, dass deine Kunden vertrauensvoll einkaufen können. Sie ist auch eine wichtige Grundlage für die CE-Kennzeichnung bei entsprechenden Produkten.
Geschrieben von
Sandra May
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