Gesetzliche Regelungen beim Verkauf von Bioprodukten

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Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) stellte im Branchenreport 2020 fest, dass die Deutschen weitere 10% mehr für Bio-Lebensmittel und -Getränke ausgaben. Der Gesamtumsatz liegt damit bei 11,97 Milliarden Euro. Das zeigt deutlich – Bioprodukte sind nicht nur ein Trendprodukt, sondern werden für immer mehr Menschen zu einem wichtigen Lebensstandard. Nicht nur die Nachfrage nach den Produkten, sondern auch die Zahl der Online-Händler, die diese anbieten, ist in den letzten Jahren weiter deutlich gestiegen. Das gilt auch für Bio im Online-Handel. 

Handelst du mit Bioprodukten, musst du durch die EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/07) sowie die Ausführungsverordnung (EG-VO 889/08) eine ganze Reihe von Regelungen beachten und umfangreiche Kontroll- und Kennzeichnungspflichten einhalten. Was Bioprodukte ausmacht, worum es sich bei dieser Verordnung genau handelt und was du beim Online-Handel mit Bioprodukten beachten musst, erfährst du hier.

Bio Symbol

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Regelungen beim Verkauf von Bioprodukten – Kurz & kompakt

  1. Bioprodukte sind Erzeugnisse aus ökologischem Anbau oder ökologischer Tierhaltung.
  2. "Bio" und "Öko" sind geschützte Begriffe, die nur genutzt werden dürfen, wenn die Produkte als Bio klassifiziert wurden. 
  3. Ein Produkt ist beispielsweise dann Bio, wenn auf chemische Düngemittel oder konventionelle Pflanzenschutzmittel verzichtet wird, die Produkte nicht bestrahlt werden und Zusatzstoffe nicht zum Einsatz kommen. 
  4. Das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft ist die EU-Öko-Verordnung, das sogenannte Bio-Recht.
  5. Das regelt den gesamten Prozess für tierische und pflanzliche Lebens- und Futtermittel. 
  6. Zur Kennzeichnung von Bioprodukten gibt es verschiedene Bio-Siegel. Das EU-Bio-Siegel ist europaweit einheitlich.
  7. Anbauverbände, Zusammenschlüsse aus ökologisch arbeitenden Betrieben, haben zusätzlich ihre eigenen Siegel.
  8. Bioprodukte sind zusätzlich mit einer Codenummer zu versehen.
  9. Zum Online-Handel mit Bioprodukten wird eine Öko-Zertifizierung benötigt. 
  10. Bioprodukte und Betriebe werden in Deutschland durch die Öko-Kontrollstellen regelmäßig überprüft. Dabei finden sowohl vorangemeldete Kontrollen, als auch unangemeldete Stichproben statt. 

 

Was sind Bioprodukte? 

Bei Bioprodukten handelt es sich um Erzeugnisse, die aus ökologischem Anbau oder ökologischer Tierhaltung stammen. Zu den wichtigsten Merkmalen zählen beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, leicht lösliche mineralische Düngemittel und eine möglichst artgerechte Tierhaltung. 

Bio und Öko – Geschützte Begriffe

Bei “Bio” und “Öko” handelt es sich um gesetzlich geschützte Begriffe, die nicht einfach so verwendet werden dürfen. So gekennzeichnete Lebensmittel wurden nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erzeugt und verarbeitet. Es handelt sich dabei um die EU-Öko-Verordnung. 

Auch diese Bezeichnungen sind für Lebensmittel nur zulässig, wenn sie tatsächlich als Bio klassifiziert werden können: (kontrolliert) biologisch, (kontrolliert) ökologisch und biologischer bzw. ökologischer Landbau. 

Wann ist ein Produkt “Bio”

Verarbeitete Lebensmittel (Produkte) dürfen insbesondere nur dann als ökologische/biologische Erzeugnisse gekennzeichnet werden, wenn alle oder fast alle Zutaten (95 %) landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer/biologischer Produktion stammen.

Das heißt: 

  1. auf Hilfsmittel von außen, z.B. chemisch-synthetische Düngemittel, wird verzichtet. Kompost, Mist oder andere organische Dünger kommen stattdessen zum Einsatz. 
  2. konventionelle Pflanzenschutzmittel werden nicht eingesetzt. 
  3. der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und aus daraus hergestellten Erzeugnissen sind verboten. Der Schwellenwert für unbeabsichtigtes Vorhandensein liegt bei 0,9%. 
  4. Bioprodukte dürfen nicht bestrahlt werden. 
  5. die Verwendung von Zusatzstoffen, zum Beispiel künstlich hergestellte Farb- und Konservierungsstoffe oder Geschmacksverstärker, ist nicht erlaubt. 
  6. Tiere benötigen eine ausreichende Stallgröße, regelmäßigen Auslauf und bestimmte Futtermittel. 
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Grundsatz

Mit "Bio" darf nur werben, wer kontrolliert und danach mit einem Zertifikat versehen wird.
Jeder Unternehmer, der ökologische/biologische Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt (oder die vorgenannten Tätigkeiten an Dritte vergeben hat), unterliegt der Melde- und Kontrollpflicht nach Art. 28 der VO (EG) 834/07. Darunter fällt auch jeder Händler von Bio-Produkten.

 

 

Grundlagen zur EU-Öko-Verordnung

Bei der EU-Öko-Verordnung handelt es sich um das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Damit wird unter anderem festgelegt, wie Bioprodukte produziert, gekennzeichnet und kontrolliert nach Europa importiert werden können. Durch die EU-Öko-Verordnung wird nicht nur ein fairer Wettbewerb sichergestellt, sondern Verbraucher werden auch vor Irreführungen bei Bioprodukten geschützt. 

Rechtsvorschriften:

  1. Die EU-Öko-Verordnung (EG-VO 834/07) sowie die Ausführungsverordnung (EG-VO 889/08) regeln europaweit die Produktion, Herstellung, Verarbeitung und den Handel von Bio-Lebensmitteln und Futtermitteln.

Neben der EU-Öko-Verordnung gibt es weitere nationale Gesetze in Deutschland, zum Beispiel: 

  1. Öko-Kennzeichnungsgesetz mit Öko-Kennzeichenverordnung
  2. Öko-Landbaugesetz (ÖLG) 

Außerdem gibt es Bio-Verbände, die private Richtlinien erstellen und beispielsweise fordern, dass die Menge zugelassener Zusatzstoffe beschränkt wird oder die die Umstellung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes erwarten. 

Was regelt das Bio-Recht?

Die EU-Öko-Verordnung, auch EU-Bio-Recht genannt, regelt den gesamten Prozess für tierische und pflanzliche Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Lebensmittelherstellung und Landwirtschaft. Es legt einen gesetzlichen Standard für Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion fest. Die EU-Öko-Verordnung gilt beispielsweise für Käse, Baumwolle, Bienenwachs, Gummis, Harze oder Salze. 

Das Bio-Recht legt strenge Regeln dafür fest, wie Bauern oder Imker ihre Produkte gewinnen dürfen. Damit Käse als Bio gilt, dürfen weder kritische Zusatzstoffe noch Gentechnik bei der Herstellung verwendet werden. Die Kühe müssen Auslauf und Bio-Futter bekommen. 

In der EU-Öko-Verordnung gibt es neben allgemeinen Regelungen für ökologischen Pflanzenbau und Tierhaltung weitere Regelungen für ökologische Rinderhaltung, Schaf- und Ziegenhaltung, Kaninchenhaltung oder die Haltung von Gehegewild.  

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Verkauf von Tierfutter

Übrigens, auch beim Verkauf von Tierfutter bzw. von Futtermitteln musst du als Online-Händler einiges beachten. Beispielsweise darfst du biologische Futtermittel nur als zertifizierter Händler vertreiben und die Produkte unterliegen ebenfalls einer Kennzeichnungspflicht. 

Mehr erfahren

 

Bio-Siegel im Überblick 

Bioprodukte werden mit sogenannten Bio-Siegeln gekennzeichnet, dabei gibt es aber verschiedene Siegel. 

EU-Bio-Siegel

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Das europaweit einheitliche Siegel lässt Bioprodukte auf den ersten Blick erkennen. Seit 2010 muss das EU-Bio-Siegel auf jedem Bio-Lebensmittel stehen, zusätzlich eine Codenummer der zuständigen Kontrollstelle. Dieser Code ist aus dem Kürzel des Mitgliedstaats, dem Wort Bio/ Öko in Landessprache und der Referenznummer der Kontrolle aufgebaut. Für Deutschland zum Beispiel: DE-ÖKO-001. Zudem muss die Herkunft des Produktes genannt werden, zum Beispiel mit “EU-Landwirtschaft”. 

Für das EU-Bio-Siegel müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden, zum Beispiel eine artgerechte Haltung mit Auslaufmöglichkeiten, Futter aus biologischem Anbau, pro Quadratmeter nur eine bestimmte Anzahl an Tieren, Antibiotika-Einsatz nur zu medizinischen Zwecken, keine chemische-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel oder auch keine Gentechnik. 

Deutsches Bio-Siegel

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Das deutsche Bio-Siegel wird oft als freiwilliges Zeichen auf Bioprodukten verwendet, es hat aber dieselbe Aussage wie das EU-Bio-Siegel, indem es garantiert, dass die Produkte die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten. 

 

 

Siegel der Anbauverbände

Bei einem Anbauverband handelt es sich um einen Zusammenschluss von ökologisch arbeitenden Betrieben, bei denen sich die Mitglieder dazu verpflichten, aufgestellte Richtlinien einzuhalten. 

Mit Einhaltung der EU-Öko-Verordnung erfüllst du den gesetzlichen Mindeststandard. Dich einem unabhängigen Anbauverband anzuschließen, geht im Grunde einen Schritt weiter. Für Bioprodukte legen die Verbände deutlich strengere Vorschriften fest und überprüfen deinen Betrieb ebenfalls auf die Einhaltung ihrer eigenen Richtlinien. 

Der bekannteste Anbauverband ist Bioland. Der bereits 1971 gegründete Verband besteht aus rund 8000 Bio-Landwirten, Imkern und Winzern in Südtirol und Deutschland. Außerdem gehören etwa 1100 weitere Hersteller, Händler und Gastronomen zum Bioland-Verband. Bioland hat sich zum Ziel gesetzt, der Natur das zurückzugeben, was ihr bei der Produktion genommen wurde. 

Wichtige Grundpfeiler beim Bioland Anbauverband sind Artenvielfalt, Ressourcenschonung und artgerechte Tierhaltung. Um die Überdüngung von Feldern zu vermeiden, soll beispielsweise ein Großteil des Futters selbst hergestellt werden. Wie viele Tiere auf einem Hof erlaubt sind, richtet sich nach den hofeigenen Anbaufeldern und Weideflächen. 

Weitere Anbauverbände sind beispielsweise Naturland, Demeter oder Biopark. 

Anforderungen an das Bio-Siegel

Du darfst das Bio-Siegel nur als Kennzeichnung deiner Produkte tragen, wenn du verschiedene Anforderungen erfüllst: 

  1. Dein Unternehmen hat ein Öko-Zertifikat
    Wenn du Bioprodukte erzeugst, lagerst oder vermarktest, bist du nach den EU-Rechtsvorschriften kontrollpflichtig für den ökologischen Landbau. Du musst dich also bei einer Öko-Kontrollstelle melden und zertifizieren lassen, bevor zudem regelmäßige Kontrollen stattfinden werden. 

  2.  Das Produkt entspricht der EU-Öko-Verordnung
    Damit ein Produkt als Bio deklariert werden darf, muss es nach den EU-Rechtsvorschriften produziert, verarbeitet oder importiert werden. 

  3. Das Bio-Siegel entspricht den Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung
    Das Bio-Siegel darfst du nach Öko-Kennzeichenverordnung auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien verwenden. Dabei gibt es bestimmte Vorgaben zur genauen Verwendung des Siegels, denn es ist beim Deutschen Patent- und Markenamt markenrechtlich geschützt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verfolgt als Inhaber der Marke privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Mit dem Bio-Siegel darf aber auch geworben werden. 

  4.  Du hast das Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt 
    Du musst dein Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzeigen, bevor du es erstmals in den Verkehr bringen darfst. Ansonsten nutzt du das Bio-Siegel unrechtmäßig, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 

 

 

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Internet-Handel mit Bio-Produkten

Auch im Internet kannst du mit Bioprodukten handeln, allerdings benötigst du dafür eine Öko-Zertifizierung. Dafür musst du dich bei einer zuständigen Öko-Kontrollstelle melden und deinen Betrieb kontrollieren lassen. Am Ende dieser Kontrolle erhält dein Unternehmen eine Zertifizierung und somit die Genehmigung, Bioprodukte online vertreiben zu dürfen. 

"Direkter" Verkauf an Endverbraucher?

Zu klären war die Frage, ob du als Online-Händler nach § 3 Absatz 2 ÖLG von der Melde- und Kontrollpflicht befreit bist, insbesondere ob du das Kriterium "direkter Verkauf an Endverbraucher oder -nutzer" erfüllst. Die LÖK (Bundeseinheitliche Arbeitsgemeinschaft zur Auslegung der Normen des ÖLG) hat die Vorschrift des § 3 Abs.2 ÖLG dahin ausgelegt, dass im Internethandel eine "direkte Verkaufshandlung unter Anwesenheit des Endverbrauchers" nicht vorliegt, da Internet-Händler im Distanz-/Versandhandel tätig sind. Im Ergebnis seien deshalb bei der Bio-Auslobung im Zusammenhang mit der Vermarktung über Internetportale wie Ebay etc. die Internet-Händler und Abo-Lieferservice-Betreiber kontrollpflichtig. Die Freistellungsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 ÖLG wird für diese Händler von der LÖK somit nicht gesehen.

Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.10.2017 (Az.: C-289/16) bestätigt. Bei Lagerung von Bioprodukten durch Versandhändler und Auslieferung durch Dritte, bestehe ein erhebliches Risiko, dass Waren umetikettiert, vertauscht oder verunreinigt werden können. Die Verbraucher soll sich jedoch auf die Erfüllung der Kriterien dieses Gütesiegels verlassen können.

hb-iconset-stoerer-achtung-2Hinweis:
Die Bewerbung und der Verkauf von Bio-Produkten unter der Bezeichnung "Bio" setzt demnach für Online-Händler eine Zertifizierung voraus!

Ausnahme von der Zertifizierung — bei Verkauf im Ladenlokal

Wenn du als Online-Händler die Kosten der Zertifizierung nicht aufbringen möchtest oder kannst, hast du lediglich die Möglichkeit, die Produkte über das eigene Ladenlokal – soweit vorhanden – zu verkaufen, da in diesem Fall eine Zertifizierung entbehrlich ist

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Lerne mehr über den Handel mit Bioprodukten

Wie du im Internet mit Bioprodukten handelst, wie du mit Zertifizierungen umgehst und das Bio-Siegel richtig verwendest und die Bioprodukte in deinem Online-Shop richtig bewirbst, haben wir für dich in einem praktischen und obendrein kostenlosen Hinweisblatt zusammengestellt. 

Zum Hinweisblatt

 

Zertifizierung von Bio-Produkten

a) Auswahl einer Kontrollstelle

Kontrollstellen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die die Inspektion und die Zertifizierung im Bereich der ökologischen/biologischen Produktion überwachen. Eine Übersicht über die bundesweit verteilten Kontrollstellen findet sich im Hinweisblatt "Kontrollstellenübersicht".

b) Abschluss eines Vertrags mit der Kontrollstelle, Kontrolle, Zertifizierung

Die Kontrollstellen führen ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschrift der ihrer Kontrolle unterliegenden Unternehmer. Verbrauchern wird so eine Prüfungsmöglichkeit gewährleistet.

Verwendung des Bio-Siegels nach Zertifizierung

handel-mit-bio-produktenDas bundeseinheitliche Bio-Siegel darf grundsätzlich von jedem zertifizierten Händler zu Werbezwecken verwendet werden. Das Bio-Siegel ist allerdings eine freiwillige und kostenlose Kennzeichnung. Bio-Produkte müssen also nicht zwangsläufig mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sein.

Soll das Bio-Siegel zur Kennzeichnung der Produkte genutzt werden, muss die Nutzung des Bio-Siegels vor der erstmaligen Verwendung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angezeigt werden. (Online möglich unter http://www.bio-siegel.de/infos-fuer-zeichennutzer/produktanzeige).

Stationäre Einzelhändler (siehe Ziffer 2) dürfen, soweit sie von der Melde- und Kontrollpflicht befreit sind, die entsprechend gekennzeichneten Bio-Produkte unter Verwendung des Bio-Siegels verkaufen.

Bewerbung von Lebens- oder Futtermittel mit "Bio", "Öko" oder dem Bio-Siegel im Online-Shop

 

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Grundsatz

Nach der Öko-Verordnung (Art. 23 Abs.1 S.1) werden die "Werbung" und die "Kennzeichnung" mit "Bio" gleich behandelt. Wird also mit dem Bio-Siegel, mit den Worten "Bio" und "Öko" aus kontrolliert biologischem Anbau" oder ähnlichen synonymen Begriffen geworben, müssen bei der Werbung die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, die der Erzeuger bei der Kennzeichnung seiner Produkte als "Bio" zu beachten hat.

 

 

Der Code der zuständigen Bio-Kontrollstelle muss genannt werden (Art. 24 Abs. 1 a der Verordnung). Dabei ist der Code derjenigen Stelle zu verwenden, die die jeweils letzte Erzeugungs- bzw. Aufbereitungshandlung überwacht hat. Bei selbst erzeugten oder aufbereiteten Bio-Lebensmitteln, die auch selbst vermarktet werden, ist der Code der eigenen Kontrollstelle anzugeben. Der Code muss auch online angezeigt werden, wenn die Bio-Produkte im Online-Shop beworben / angeboten werden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Wortlaut der Verordnung, die "Werbung" neben "Etikettierung" nennt (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung).

Eine wichtige Rolle spielt auch das Transparenzgebot. Der Verbraucher soll durch diesen Code die zuständige Kontrollstelle ermitteln können. Diese Ansicht wird auch von der Rechtsprechung vertreten.

hb-iconset-hammerDas LG Köln hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung einen Online-Händler verpflichtet, bei der Werbung für seine Bio-Produkte den Code der Kontrollstelle zu nennen (LG Köln, 28.12.2010, Az. 31 O 639/10).

hb-iconset-hammerDas OLG Celle hat mit Urteil vom 11.09.2018 (Az. 13 W 40/18 ) nunmehr entschieden, dass die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle nicht unmittelbar auf der eigenen Angebotsseite genannt werden muss.

Denkbar sei daher eine Verlinkung zu weiteren Produktinformationsseiten oder "andere Gestaltungen". Wir empfehlen dir dennoch sicherheitshalber die Angabe der Codenummer der Kontrollstelle direkt innerhalb der Produktbeschreibung umzusetzen.

Gestaltung der Codenummer:

Der Code ist nach dem Schema AA-BBB-555 aufgebaut:

  1. "AA" steht für den ISO-Code des jeweiligen Landes (z.B. "DE" für Deutschland),
  2. "BBB" steht für die Art der Erzeugung (z.B. "BIO" für biologische Erzeugung)
  3. "555" für eine Referenznummer steht (also z.B. DE-BIO-732)

Werbung oder Beschriftung von Produkten mit "Bio" ohne Zertifizierung

Verstöße gegen die Zertifizierungspflicht sind gem. § 13 ÖLG ordnungswidrig und können mit empfindlicher Ordnungsstrafe geahndet werden. Abmahngefahr! Mitbewerber können nicht zertifizierte Händler wegen der nicht gesetzeskonformen Werbung, die zugleich wettbewerbswidrig ist, abmahnen.

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Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – Hilfe bei Abmahnung

Gründe, warum es zu Wettbewerbsverletzungen kommt, gibt es viele. Die Gefahr bei Abmahnungen ist aber immer die gleiche: Sie können richtig teuer werden. Wenn du eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten hast, helfen wir dir schnell und unkompliziert. Mit unseren Mitgliedschaftspaketen Unlimited und Professional bist du rundum sicher aufgestellt. 

Zur Soforthilfe

 

Kontrolle von Bioprodukten

Wie Fahrzeuge werden auch Bioprodukte in Deutschland kontrolliert. Bei einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle muss sich anmelden, wer Bioprodukte erzeugt, herstellt, importiert, damit handelt und sie entsprechend kennzeichnen will. 

Kontrollstellen für die Zertifizierung von Bio-Produkten

Bei den Kontrollstellen handelt es sich um private Unternehmen, welche von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Die Kontrollbehörden der Bundesländer überwachen sie. 

Kiwa BCS-Öko-Garantie GmbH (DE-001 Öko-Kontrollstelle)

Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH
Mariannentorgraben 3-5, 90402 Nürnberg
Telefon: 0911/42 43 90, Fax: 0911/49 22 39 
E-Mail: bcs.info@kiwa.de
Internet: https://www.kiwa.com/de/de/uber-kiwa/tochterfirmen/ansprechpartner-kiwa-bcs-oko-garantie-gmbh/

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

LACON GmbH (DE-003 Öko-Kontrollstelle)

LACON GmbH
Privatinstitut für Qualitätssicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel
Moltkestr. 4, 77654 Offenburg
Telefon: 0781/96679 200, Fax: 0781/96679 300
E-Mail: lacon@lacon-institut.org,
Internet: www.lacon-institut.com

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern 

Ecocert Deutschland GmbH (DE-005 Öko-Kontrollstelle)

Ecocert Deutschland GmbH
Reichenaustraße 39, 78467 Konstanz
Telefon: 07531/81 301 0, Fax: 07531/81 301 29
Postfach 10934, 78409 Konstanz
E-Mail: office.deutschland@ecocert.com,
Internet: www.ecocert.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

ABCERT AG (DE-006 Öko-Kontrollstelle)

ABCERT AG
Kontrollstelle für ökologisch erzeugte Lebensmittel
Martinstraße 42 - 44, 73728 Esslingen
Telefon: 0711/35 17 92 0, Fax: 0711/35 17 92 200
E-Mail: info@abcert.de
Internet: www.abcert.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Handel, Imkerei, Verarbeitung, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern.

Prüfverein Verarbeitung Ökologische Landbauprodukte e.V. (DE-007 Öko-Kontrollstelle)

Prüfverein Verarbeitung Ökologische Landbauprodukte e.V.
Bahnhofstraße 9, 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/62 68 40-0, Fax: 0721/62 68 40-22
E-Mail: kontakt@oeko007.de
Internet: www.pruefverein.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

LC Landwirtschafts-Consulting GmbH (DE-009 Öko-Kontrollstelle)

LC Landwirtschafts-Consulting GmbH
Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg
Telefon: 04331/33 630-0, Fax: 04331/33 630-12
E-Mail: info@lc-sh.de
Internet: www.lc-sh.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung (ohne Imkerei), Verarbeitung, Handel und Beauftragung von Subunternehmern

AGRECO R.F. GÖDERZ GmbH (DE-012 Öko-Kontrollstelle)

AGRECO R.F. Göderz GmbH
Mündener Straße 19, 37218 Witzenhausen
Tel.: 05542/40 44, Fax: 05542/65 40
E-Mail: info@agrecogmbh.de
Internet: www.agrecogmbh.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

QC & I. - Gesellschaft für Kontrolle und Zertifzierung von Qualitätssicherungssystemen mbH (DE-013 Öko- Kontrollstelle)

QC & I Gesellschaft für Kontrolle und Zertifizierung von Qualitätssicherungsystemen
Sitz der Gesellschaft: Gleuelerstraße 286, 50935 Köln
Geschäftsstelle: Tiergartenstr. 32, 54595 Prüm/Eifel
Telefon: 06551/147 641, Fax: 06551/147 645
E-Mail: qci.koeln@qci.de
Internet: www.qci.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

Grünstempel® - Ökoprüfstelle e.V., EU Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (DE-021 Öko-Kontrollstelle)

Grünstempel Ökoprüfstelle e. V.
EU Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
Windmühlenbreite 25d, 39164 Wanzleben
Telefon: 039209/6968-0, Fax: 039209/6968-11
E-Mail: info@gruenstempel.de
Internet: www.gruenstempel.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

Kontrollverein ökologischer Landbau e. V. (DE-022 Öko-Kontrollstelle)

Kontrollverein ökologischer Landbau e.V.
Ettlinger Straße 59, 76137 Karlsruhe
Telefon: 0721/35 239 10, Fax: 0721/35 239 09
E-Mail: kontakt@kontrollverein.de
Internet: www.kontrollverein.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel und Beauftragung von Subunternehmen.

Fachgesellschaft für Öko-Kontrolle mbH (DE-034 Öko-Kontrollstelle)

Fachgesellschaft-Öko-Kontrolle mbH
Plauerhäger Straße 16, 19395 Karow
Telefon: 038738/70 755, Fax: 038738/70 756
E-Mail: info@fgs-kontrolle.de
Internet: www.fgs-kontrolle.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

ÖkoP Zertifizierungs GmbH (DE-037 Öko-Kontrollstelle)

ÖkoP Zertifizierungs GmbH
Europaring 4, 94315 Straubing
Telefon: 09421/961 09 0, Fax: 09421/961 09 29
E-Mail: biokontrollstelle@oekop.de
Internet: www.oekop.de

  1. Zugelassen in: allen Bundesländern
  2. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

(DE-039 Öko-Kontrollstelle)
GfRS - Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Prinzenstraße 4, 37073 Göttingen
Telefon: 0551/37 07 53 47 oder 0551/48 87 731, Fax: 0551/58 774
E-Mail: postmaster@gfrs.de
Internet: www.gfrs.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

ARS PROBATA GmbH (DE-044 Öko-Kontrollstelle)

ARS PROBATA GmbH
Möllendorffstraße 49, 10367 Berlin
Telefon: 030/47 00 46 32, Fax: 030/47 00 46 33
E-Mail: ars-probata@ars-probata.de
Internet: www.ars-probata.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung (ohne Imkerei), Verarbeitung, Handel, Import, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmen

QAL Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH (DE-060 Öko-Kontrollstelle)

QAL Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbH
Am Branden 6b, 85256 Vierkirchen
Telefon: 08139/80 27 0, Fax: 08139/80 27 50
E-Mail: info@qal-gmbh.de
Internet: www.qal-gmbh.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung (ohne Imkerei), Verarbeitung, Handel, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

Agrar- Beratungs- und Controll GmbH (DE-064 Öko-Kontrollstelle)

ABC Agrar-, Beratungs- und Controll GmbH
An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld
Telefon: 06631/784 90; Fax: 06631/784 95
E-Mail: info@abcg-alsfeld.de
Internet: www.abcg-alsfeld.de

  1. Zugelassen für die Kontrollbereiche Erzeugung, Imkerei, Verarbeitung, Handel, Futtermittel und Beauftragung von Subunternehmern

Eine Übersicht zu den Kontrollstellen zum Handel mit Bioprodukten findest du auch in unserem Hinweisblatt. 

Die Zulassung einer Kontrollstelle in einem Bundesland bedeutet nicht, dass die Kontrollstelle in diesem Bundesland auch tätig ist. Für weitere Details, wende dich bitte direkt an die betreffende Kontrollstelle.

Überprüfung der Betriebe

Die Betriebe werden mindestens einmal jährlich mit Voranmeldung kontrolliert. Zusätzlich finden aber auch unangemeldete Stichprobenkontrollen statt. Der gesamte Betriebsablauf wird in einer sogenannten Verfahrens- oder Prozesskontrolle kontrolliert. Dazu zählt nicht nur ein Betriebsrundgang, sondern auch die Erfassung von Erntedaten, die mit beispielsweise Futterrationen und Lager- und Verkaufsmengen abgeglichen werden. 

Kontrolliert werden auch Produkte, die außerhalb der EU erzeugt wurden. Importierte Produkte gelten dabei nur dann als Bio, wenn Produktion und Kontrolle den Standards der EU entsprechen. 

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Strafen sind möglich

Wenn Betriebe gegen die EU-Vorschriften zum ökologischen Landbau verstoßen, werden sie sanktioniert. Bei geringfügigen Verstößen werden Auflagen oder kostenpflichtige Nachkontrollen als Sanktionen verhängt. In schwerwiegenden Fällen können die Konsequenzen aber auch bis zur Aberkennung des Status als Bio-/ Ökobetrieb reichen. 

 

 

 

Fazit zur Rechtslage beim Handel mit Bioprodukten

Produkte aus biologischem bzw. ökologischem Anbau werden immer beliebter, denn Verbraucher interessieren sich mehr und mehr für Nachhaltigkeit. Auch für dich als Online-Händler sind Bioprodukte also interessant. Dabei darfst du deine Produkte aber nicht einfach so als Bio deklarieren – du musst verschiedene Anforderungen erfüllen und deine Produkte bzw. dein Unternehmen zertifizieren lassen. 

Um deine Produkte mit der geschützten Bezeichnung Bio zu versehen, musst du die vielen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten. Du kannst noch einen Schritt weiter gehen und dich einem Verband anschließen, allerdings erlegst du dir damit selbst noch weitere Verpflichtungen auf. Ob sich das für dich lohnt, ist abhängig von deiner Zielgruppe. Werden die Bio-Produkte so angenommen, dass sich der Aufwand lohnt? Willst du in einer Nische zu Bioprodukten und Nachhaltigkeit aktiv werden? Dann kommst du am Bio-Recht und Bio-Siegeln nicht vorbei. 

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