Was sind digitale Inhalte?
Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Darunter können Foto- und Videodateien fallen, Musikdateien, Computerprogramme, digitale Spiele oder E-Books. Vom Gesetz umfasst sind solche Daten, die per Download bereitgestellt werden.
Was sind digitale Dienstleistungen?
Digitale Dienstleistungen hingegen ermöglichen den Umgang mit Daten. Mit digitalen Dienstleistungen können Daten in digitaler Form erstellt, verarbeitet oder gespeichert werden. Dazu gehören beispielsweise Streamingdienste, Clouds, cloud-basierte Spiele oder Textverarbeitungsprogramme.
Gibt es ein Widerrufsrecht?
Grundsätzlich gibt es auch bei digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Widerrufsrecht allerdings wegfallen.
Widerrufsrecht für digitale Inhalte:
Mit der Neuregelung wird unterschieden, ob die digitalen Inhalte mit personenbezogenen Daten oder mit Geld gezahlt werden. Wurden die Inhalte mit Daten gezahlt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat.
Wurden die Inhalte mit Geld gezahlt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher zustimmt, dass mit der Vertragserfüllung schon vor dem Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, der Verbraucher seine Kenntnis über das Erlöschen bestätigt hat und die Bestätigung über das Erlöschen dem Verbraucher vom Unternehmen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurde.
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- Was sind Digitale Inhalte?
- Beginn & Erlöschen der Widerrufsfrist
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- Stand: 04/2022
Widerrufsrecht für digitale Dienstleistungen:
Auch bei digitalen Dienstleistungen wird unterschieden, ob der Verbraucher mit Daten oder mit Geld gezahlt hat. Hat der Verbraucher mit seinen Daten bezahlt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Hat der Verbraucher hingegen mit Geld gezahlt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher seine Kenntnis darüber bestätigt hat. Bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, muss die Zustimmung außerdem auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
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